Warum glauben wir, dass wir gegenüber der DG Ansprüche haben könnten
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Wir glauben, dass wir gegenüber der DG Ansprüche haben könnten, bzw. dass die DG sich nicht so einfach ihren Zusagen zur Bereitstellung der abgeschlossenen Tarife entziehen kann.

Ein aussagekräftiges Schreiben sollten alle DG-Kunden am 22.11.2019 von der DG erhalten haben (Schreiben unten angefügt). In diesem Schreiben fordert die DG uns unter Fristsetzung auf, die Nutzungsbedingungen der E.ON zu unterzeichnen, damit die E.ON die Hausanschlüsse auf unseren Grundstücken verlegen kann (im Schreiben gelblich markiert).

Der aus unserer Sicht wichtigere Textteil steht allerdings direkt darüber im Schreiben (im Schreiben blau markiert). Hier schreibt die DG:

„Für Sie …, die einen Vertrag bei der Deutsche Glasfaser abgeschlossen haben, bleibt also alles wie gehabt: Sie erhalten den gebuchten Deutsche Glasfaser Tarif mit der von Ihnen gewählten Leistung zum vereinbarten Preis. Einzig der Bau des Netzes wird von der innogy durchgeführt.“

Nach unserer Einschätzung ist dies eine verbindliche und eindeutige Aussage, auf Basis derer wir dann erst die Nutzungsvereinbarung der E.ON unterzeichnet haben.
Dies wollen wir jetzt über die Verbraucherzentrale prüfen lassen.

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